Zuwendungsnachweis

Für Zuwendungen (d. h. Spenden oder Mitgliedsbeiträge), die 200,- € nicht übersteigen, wird keine Spendenbescheinigung benötigt.

 

Zur steuerlichen Anerkennung der Unterstützung ist es ausreichend, wenn unten stehendes Dokument und der Zahlungsbeleg (Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank, z. B. Kontoauszug oder die elektronische Buchungsbestätigung beim Online-Banking, PC-Ausdruck) mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorgelegt werden.

 

Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“ enthalten.

 

 

Für Zuwendungen über 200,- € ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die auf Wunsch gerne ausgestellt wird. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.